Stiftung

Von ganzem Herzen

Ziel

Das Ziel der Sabine-Ball-Stiftung ist die Förderung von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Familien. Sie unterstützt Projekte, die jungen Menschen einen Schutz- und Entfaltungsraum anbieten, in dem sie sich wertvoll, angenommen und geachtet wissen. Im alltäglichen Miteinander und in den gelebten Beziehungen zu den Jugendlichen soll christlicher Glaube praktisch und erfahrbar werden.
Diese Ziele sollen insbesondere durch den Stoffwechsel e.V., der von Sabine Ball gegründeten christlichen Sozialarbeit in Dresden, verwirklicht werden.


Realisierte Projekte

Seit 2003 wurden in Dresden-Pieschen ein Kinder- und Jugendzentrum auf dem Gelände einer ehemaligen Tischlerei errichtet, welches seitdem die Basis für eine offene Treffarbeit im Stadtteil bildet. 

Bisher sind entstanden:
+ ein offener Kindertreff für Kinder im Alter von 6-11 Jahren
+ ein Teenie-Treff für Teenager im Alter von 11-14 Jahren
+ eine Holz- & Kreativwerkstatt
+ Hausaufgabenhilfe
+ Sport- und Aktivangebote
+ eine angeschlossene Großküche für Kochprojekte

nähere Informationen zu den Projekten unter: [email protected]

Zustiftung, Spende und Testament

Stifter kann jeder werden: Privatpersonen, Personengruppen, juristische Personen und Unternehmen. Mit einer Spende oder Zustiftung können Sie die Projekte der Sabine-Ball-Stiftung unterstützen.

Spende

Eine Spende muss zeitnah, innerhalb des Jahres der Zuwendung und des darauffolgenden Jahres, verwendet werden.

Zustiftung

Eine Zustiftung ist eine finanzielle Zuwendung an die Stiftung. Sie ist keine Spende, da sie nicht zeitnah verwendet wird, sondern in das Stiftungskapital einfließt. Dadurch stellen Zustiftungen eine dauerhafte Hilfe für die Erfüllung der Stiftungszwecke dar. Deklarieren Sie daher Zuwendungen, die in das Stiftungskapital einfließen sollen, immer als Zustiftung. 

Testament

Die hier genannten Formen des Stiftens können Sie auch in Ihrem Testament berücksichtigen. Es ist zweckmäßig, bereits zu Lebzeiten mit einem kleinen Teil Ihres Vermögens den Grundstein zu legen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, die Früchte Ihres Engagements wachsen zu sehen.

Ihre Vorteile

Ideelle Vorteile

+ Sie sind als ZustifterIn Teil einer Wertegemeinschaft, die sich verpflichtet fühlt, menschliche Not mittels sinnvoller und dauerhafter Investitionen zu lindern.

+ In den Rundbriefen des Stoffwechsel e.V. erhalten sie regelmäßige Informationen über die Arbeit der Sabine-Ball-Stiftung. Wenn Sie die Arbeit des Stoffwechsel e.V. kennenlernen möchten, so besuchen Sie doch einfach die Website und schauen Sie sich auch gerne unsere Stoffwechsel-Film an www.stoffwechsel.org

Sicherheit

+ Sie wollen dauerhaft Hilfe leisten? Dem trägt die Sabine-Ball-Stiftung Rechnung. Sie ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen vollständig zu erhalten. Die Kapitalerträge werden wiederum für die Stiftungsziele eingesetzt. 

+ Die Sabine-Ball-Stiftung wird treuhänderisch von der Plansecur-Stiftung verwaltet. Als rechtsfähige Stiftung unterliegt die Plansecur-Stiftung der sorgfältigen Kontrolle durch die staatliche Stiftungsaufsicht und durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.

Steuerliche Vorteile

+ Erbschaftssteuer fällt bei der Übertragung von Vermögen an Stiftungen nicht an.

+ Ebenso wird bei der Übertragung von Immobilien und Grundvermögen keine Grunderwerbsteuer fällig.

Mit dem seit 1. Januar 2007 geltenden "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" hat der Gesetzgeber weitere steuerliche Anreize für Zuwendungen an Stiftungen beschlossen. Hier die wichtigsten Änderungen:

+ Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug wurden von bisher 5 bez. 10% auf 20% der Einkünfte (EStG § 10b Abs 1+2) angehoben.

+ Die alternative Abzugsgrenze von bislang 2 Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter, die bei Unternehmensspenden gilt, wurde auf 4 Promille erhöht.

+ Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen von 307.000 € auf 1 Mio. €.

+ Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Zuwendungen an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrages in die nachfolgenden Jahre.